Aktuell

06.11.2023

Schweizerische Gesundheitsbefragung 2022

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat neu die Ergebnisse der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2022 publiziert. Befragt wurden 21 930 Personen. Die alle fünf Jahre durchgeführte Erhebung findet seit 1992 statt und ermöglicht die Beobachtung von Verhaltensmustern über 30 Jahre hinweg.

Gemäss der neusten Befragung fühlen sich 83% der Schweizerinnen und Schweizer glücklich. Allerdings hebt das BFS hervor, dass die psychische Belastung gegenüber 2017 gestiegen sei. Der Anteil der mittel oder stark betroffenen jungen Erwachsenen hat gegenüber 2017 von 15% auf 18% zugenommen.

Der Anstieg der psychischen Belastung bei jungen Menschen ist nicht nur ein schweizerisches Phänomen, sondern ist europaweit festzustellen. Besonders betroffen ist die Altersgruppe der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren und hier im Speziellen die jungen Frauen. Von diesen gaben 9% an, stark belastet zu sein, 20% fühlen sich mittel belastet und 18% sagten, 2022 unter Angststörungen gelitten zu haben.

Doch auch bei der Altersgruppe der 25-44-jährigen befragen Personen ist ein Anstieg der psychischen Belastung festzustellen.

2017

2022

15-24 Jahre

Männer

9,6%

16,4%

Frauen

19,0%

29,0%

25-44 Jahre

Männer

13,1%

18,7%

Frauen

16,0%

22,7%

Quelle: Bundesamt für Statistik

Gemäss BFS sei von besonderem Interesse, bei welchen Bevölkerungsgruppen Änderungen festzustellen seien. Allerdings liefert die Erhebung keine Begründungen für solche Änderungen. Einig ist sich die Fachwelt, dass in Bezug auf die psychische Gesundheit die Tendenz seit Jahren steigend ist und während der Coronapandemie noch zugenommen hat.


11.09.2023

IV-Vertrag – Tarif angepasst

Nachdem wir uns seit dem 1. Juli 2023 in Bezug auf den IV-Vertrag zunächst in einem vertragslosen Zustand befanden, konnte diese offene Position inzwischen geklärt werden. Es hatte sich herausgestellt, dass der Vertrag nicht erneuert werden kann, solange die Tarifverhandlungen nicht abgeschlossen sind. Inzwischen konnte die FSP mit dem BSV eine Lösung ausgehandelt werden, indem der Anhang des Vertrags von 2007 erneuert wurde und der bestehende provisorische PsyTarif von CHF 154.80, gültig seit dem 1. Juli 2023, auch für die IV abgerechnet werden kann.


12.01.2023

Im Namen der drei Verbände ASP, FSP und SBAP hat die FSP an das Bundesamt für Gesundheit eine Aufsichtsbeschwerde gegen santésuisse eingereicht. Im Fokus steht die Weigerung von santésuisse und der ihr angeschlossenen Krankenkassen, Leistungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung zu bezahlen.


08.12.2022

Änderungsvorschlag des BAG zur Verlängerung der Delegation wird abgelehnt

Die kurzfristig einberufene Konsultation des BAG bei den Stakeholdern hat ergeben, dass die Mehrheit der Befragten eine Verlängerung der Delegation um ein Jahr ablehnt. Der Vorschlag wollte insbesondere Personen in Weiterbildung, die in psychiatrischen Praxen tätig sind, bis Ende 2023 Zeit geben, eine Anschlusslösung an die Delegation zu finden. Das BAG bedauert die Ablehnung des Vorschlags, der seines Erachtens für eine kurzfristige Entlastung gesorgt hätte. Das Projekt wird damit nicht weiterverfolgt.

Als einer der wenigen Verbände hat sich die ASP für eine solche Verlängerung ausgesprochen. Hauptargument der Verbände, die sich gegen eine solche Verlängerung ausgesprochen haben war, dass dieser Lösungsvorschlag nur für einen kleinen Teil von Personen etwas bringen und die wesentlichen Probleme nicht lösen, sondern nur verschieben würde.

Als Hauptprobleme wurden angeführt, dass es nach wie vor Unklarheiten in der Abrechnung der Leistungen von Personen in Weiterbildung gebe, die von verschiedenen Krankenversicherern abgelehnt würden. Auch würde eine zu geringe Anzahl Weiterbildungsstellen in Institutionen mit einer SIWF-Anerkennung der Kategorien A bis C zur Verfügung stehen.

Zur Unklarheit in der Abrechnung

In Bezug auf die Problematik der Rechtsunsicherheit bei den Abrechnungen von Leistungen von Personen in Weiterbildung weist das BAG auf die u.a. in den FAQ dargelegten Punkte hin:

Ambulante Organisationen der psychologischen Psychotherapie sowie Spitäler können auch Fachpersonen in Weiterbildung oder solche, die die klinische Erfahrung für die Zulassung zur Tätigkeit erlangen müssen, beschäftigen. Gegenüber solchen Personen hat die Organisation als zugelassener Leistungserbringer Aufsichtspflichten und dafür zu sorgen, dass die Leistungen nach WZW-Kriterien erfüllt werden. Wurde eine Leistung von einer Person in Weiterbildung erbracht, gilt sie als von der Person erbracht, welche mit der Beaufsichtigung betraut war.

Was die Stellen für Personen in Weiterbildung betrifft, will das BAG bessere Datengrundlagen schaffen und hat die betroffenen Akteure aufgerufen, bis Ende Januar 2023 eine Reihe von Zahlen zu liefern, die der weiteren Umsetzung des Anordnungsmodells dienlich sein können.


14.06.2022

Die Psy-Verbände ASP, FSP und SBAP, H+ Die Schweizer Spitäler und curafutura/HSK haben eine Tarifvereinbarung für die von der Grundversicherung vergütete psychologische Psychotherapie getroffen!


31.05.2022

ASP-Tagung vom 27. August 2022 zum Thema: Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Praxis.
Details finden Sie hier.

Nicht verpassen: Early birds profitieren bis zum 30. Juni 2022 von vergünstigten Teilnahmegebühren!


11.05.2022

Für Schutzsuchende aus der Ukraine hat das Bundesamt für Gesundheit umfassende Informationen und einen Überblick über das Schweizer Gesundheitssystem aufbereitet, die auch in ukrainischer Sprache abrufbar sind. Ebenfalls enthalten sind wertvolle Zusatzinformationen für Fachleute im Gesundheitsbereich.

Gesundheitsinformationen für Schutzsuchende aus der Ukraine


10.05.2022

Am 12. und 13. März 2022 fand in Wien die erfolgreiche Veranstaltung zum 30-jährigen Bestehen der EAP statt. Thema war «The Hope of Psychotherapy for our Endangered World”. Für Teilnehmende, die online zugeschaltet waren, wurde die Veranstaltung live gestreamed. Informationen und Videos sind hier einsehbar: https://www.europsyche.org/latest-news-2/latest-news/


01.03.2022

Aus aktuellem Anlass publizieren wir die Erklärung des Weltrats für Psychotherapie an die Russische Regierung. Zur Erklärung


10.02.2022

Tarifsuisse stellt Santésuisseliste ein

Tarifsuisse hat im Januar in einem Briefversand angekündigt, dass die Liste, die den Zugang zur Zusatzversicherung bei den Krankenkassen gewährleistet, eingestellt werde. Ab Ende Februar können wir deshalb keine Neuanmeldungen mehr einreichen. Allerdings wird die Liste mit den bestehenden Einträgen noch bis Ende 2022 aufrechterhalten.

Zusammen mit dieser Ankündigung hat Tarifsuisse die Empfehlung herausgegeben, sich eine ZSR-Nr. zu beschaffen, die bei der SASIS AG beantragt werden kann. Die ZSR-Nr. vereinfacht die Leistungsabrechnung mit allen Krankenkassen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Ohne ZSR-Nr. müsste gegenüber jeder Krankenkasse der Nachweis Ihrer Zulassung und Qualifikation erbracht werden.

Gleichzeitig verweist Tarifsuisse auf die GLN (Global Location Number), die via Personensuche beim Bund abgefragt werden könne. Die Nummer ist jedoch im PsyReg im Eintrag aller eidg. anerkannten Psychotherapeut*innen publiziert, zusammen mit der Unternehmens-Identifikations-Nr. (UID). Beide Nummern benötigen Sie für Ihren Antrag bei der SASIS AG.

Wir verweisen auf die Website der SASIS AG und bitten Sie, sich strikt an die Anweisungen zu halten, die Sie zur Beantragung der ZSR-Nr. publiziert hat.


03.01.2022

Fremdsprachenverzeichnis neu aufgelegt

Das neue Fremdsprachenverzeichnis in Deutsch, Französisch und Englisch ist bereit und steht Besucherinnen und Besuchern ab sofort kostenlos zur Verfügung. Alle aufgeführten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind ASP-Mitglieder und eidgenössisch anerkannt. Der Suchdienst ist auf unserer Websiteunter «Angebote und Dienstleistungen» abrufbar.


22.10.2021

Die SGK-S unterstützt die Einführung des Anordnungsmodells

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat am
19. Oktober die Motion 20.3914 mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Das ist ein klares Zeichen, dass die Kommission das Anordnungsmodell in der beschlossenen Form unterstützt.

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18.10.2021

Schweizerischer Psychologiemaster im Tessin anerkannt

Unser Delegierter im Tessin, Nicola Gianinazzi, übermittelte uns die gute Neuigkeit über die Anerkennung des Masterstudiengangs Kognitive Psychologie in Gesundheitskommunikation an der Università della Svizzera italiana (USI). Co-Direktoren des Studiengangs sind Prof. Clelia Di Serio (UniSR) und Prof. Peter Schulz (USI). Sie seien sehr stolz, Psychologie im Tessin auf ein akademisches Niveau gebracht zu haben und sie seien zuversichtlich, dass die ausgezeichneten Beziehungen, die sie bisher mit der Associazione Ticinese Psicologi und unserem Kollektivmitglied IRG unterhalten hätten, durch die formale Aufhebung aller Vorbehalte weiter gefestigt würden.

Wir gratulieren den Architekt*innen des Psychologiemasters für ihren jahrelangen und unermüdlichen Einsatz!


12.04.2021

Anordnungsmodell

Informationen zum Anordnungsentscheid des Bundesrats vom 19.3.2021


08.01.2021

Offener Brief an den Gesamt-Bundesrat

Verdoppelung von schweren depressiven Symptomen innert acht Monaten erfordert rasches Handeln